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Während des Angebotsprozesses werden zwischen Ihnen, als Auftraggeber, und Nageldinger Film, Produktionsvereinbarungen getroffen. Bestandteil der Produktionsvereinbarungen sind immer die Nutzungsrechte.

Nageldinger Film handelt die Nutzungsrechte zu den Originalaufnahmen sehr großzügig – Sie können damit machen was sie wollen. Nur ein Weiterverkauf ist hier untersagt. Aber Achtung: Wenn Sie die Aufnahmen in einer anderen Produktion verwenden, so müssen sie die rechtlichen Randbedingungen zu den Aufnahmen beachten, d.h. Sie müssen sicherstellen, dass die Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Nageldinger Film garantiert Ihnen ausschließlich einen Erwerb der Nutzungsrechte Dritter zum Gesamtwerk Film. Auch dürfen Sie Teile aus dem Gesamtwerk Film , wie z.B. die Musik oder Sprecheraufnahmen nicht verwenden, da alle Urheberrechte mit den vereinbarten Nutzungsrechten des Gesamtwerkes verbunden sind.

1. Nutzungsrechte des Films

Ein Film setzt sich aus zahlreichen unterschiedlichen medialen Elementen zusammen (Musik, Schauspieler, Sprecher…), dessen Verwertungsrechte für den in Auftrag gegebenen Film von Nageldinger Film erworben werden und in Ihrem Angebot berücksichtigt werden.
Bei den Dienstleistungspaketen mit dem Namen (i) Web-Visitenkarte, (ii) Bildberichterstattung und (iii) 5-Minuten Video erwirbt der Auftraggeber für den produzierten Film, sofern nicht anders vereinbart, folgende Nutzungsrechte:
VERBREITUNGSGEBIET
Deutschlandweit
ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG
Keine
ART DER NUTZUNG
Der Film wird verwendet im Internet und als DVD mit einer Stückzahl von bis zu 1000 (tausend) einschließlich Präsentation auf Messen, Vorträgen und in Geschäftsstellen.

2. Bildrechte

Als Urheber tritt Nageldinger Film folgende Verwertungsrechte der erstellten Videoaufnahmen an den Auftraggeber ab:
(i) Verwertung (auch in Teilen) im Internet;
(ii) Verwertung (auch in Teilen) als DVD, BlueRay oder sonstige elektronische Form;
(iii) Verwertung im Fernsehen (auch in Teilen);
(iv) Verwertung im Kino (auch in Teilen)
Dies schließt folgende Nutzungsrechte ein:
(1) Das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG);
(2) Das Verbreitungsrecht (§17 UrhG);
(3) Das Ausstellungsrecht (§18 UrhG);
(4) Sowie die zu §15 Abs. 2 UrhG gehörenden Rechte, wie z.B. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§19UrhG); das Senderecht (§20 UrhG); das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§21 UrhG) und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und der Wiedergabe von öffentlicher Zugänglichkeitsmachung (§22UrhG).
Nageldinger Film untersagt jedoch dem Auftraggeber einen Verkauf oder Weitergabe einschließlich Vermietung der Videoaufnahmen an Dritte.

3. Nutzungsrechte Dritter

Alle anderen medialen Elemente des produzierten Films (externe Sprecher, Musik, Schauspieler…) dürfen ausschließlich
(i) nur im Zusammenhang des produzierten Films und
(ii) im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte verwendet werden.
Nageldinger Film verpflichtet sich, die Nutzungsrechte Dritter in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist, d.h. Verbreitungsgebiet, Zeitliche Beschränkung und Art der Nutzung müssen den Nutzungsrechten des ganzheitlichen Urheberwerkes „Film“ entsprechen.

4. Urhebervermerk

Nageldinger Film freut sich auf eine Erwähnung bzw. Linksetzung im Impressum, sofern der Film im Internet verwendet wird (ist aber nicht verpflichtend). Sollte es sich um eine längere Produktion handeln, so ist ein Abspann mit allen Beteiligten üblich, Schuspieler usw. Das Fehlen des Urhebervermerks von Nageldinger Film löst keine zusätzliche Vergütung und/oder Schadensersatzansprüche aus, d.h. Nageldinger Film verzichtet auf die Urheberkennzeichnung.

5. Eigenwerbung für Nageldinger Film

Der Auftraggeber erlaubt Nageldinger Film den erstellten Film für Werbezwecke zu benutzen, z.B. als Referenz im Internetportal von Nageldinger Film.

6. Veränderung bzw. Erweiterung der Nutzungsrechte

Eine Veränderung oder Erweiterung der Nutzungsrechte nach Auftragserteilung ist nicht immer möglich. Nageldinger Film ist jedoch bemüht, die zusätzlichen Nutzungsrechte gegen eine angemessene Vergütung zu erwerben.

7. Fremdsprachliche Fassung

Der Auftraggeber hat das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen bzw. herstellen zu lassen, den Film in fremde Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln.. Hierdurch darf das künstlerische Aussehen der Beteiligten nicht verunstaltet werden.

8. Übergang der Nutzungsrechte

Der Übergang der Nutzungsrechte erfolgt mit Ablieferung der Mastermaterialien an den Auftraggeber.

9. Haftungsausschluss

Nageldinger Film haftet nicht für den Inhalt der Videoproduktion. Insoweit wird ausschließlich auf Weisung und im Interesse des Auftraggebers gehandelt. Nageldinger Film übernimmt daher keine Haftung für wettbewerbs-, urheber-, marken- und sonstige rechtliche Folgen der Videoproduktion, die aus dem vom Auftraggeber vorgegebenem Inhalt und Form herrühren, und zwar weder im Verhältnis zum Auftraggeber noch im Verhältnis zu Dritten. In jedem Fall ist die Haftung von Nageldinger Film, aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden aus Vertragsschluss oder aus Rechtsgrundlagen des Deliktrechts oder des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Nageldinger Film oder einer der Erfüllungsgehilfen.


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